Warum zwei gleiche Autos verschieden viel wert sind
Stell zwei identische Fahrzeuge nebeneinander: gleiches Baujahr, gleiche Laufleistung, gleicher Zustand. Eines hatte einen Unfall und ist fachgerecht instand gesetzt, das andere nicht. Auf jeder Verkaufsplattform bringt das reparierte weniger. Das hat nichts mit der Qualität der Werkstatt zu tun, sondern mit dem Misstrauen des Käufers, und dieses Misstrauen ist bares Geld.
Genau diesen Abstand beziffert die merkantile Wertminderung. Sie fällt an, sobald am Fahrzeug etwas repariert wurde, das offenbarungspflichtig ist. Ausgeglichen wird sie nur, wenn sie jemand ermittelt und begründet. Eine Zahl ohne Herleitung streicht die Gegenseite, und dann kommst du dagegen nicht mehr an. Wichtig ist dabei der Unterschied zur technischen Wertminderung: Die gibt es nur, wenn nach der Reparatur ein Mangel zurückbleibt, und das ist bei fachgerechter Instandsetzung die Ausnahme. Gemeint ist hier immer der merkantile Anteil, also der Vertrauensverlust des Marktes, und der bleibt auch bei tadelloser Arbeit bestehen.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Größen bestimmen den Betrag: Alter des Fahrzeugs, Laufleistung, Höhe des Reparaturaufwands im Verhältnis zum Fahrzeugwert und die Art der Beschädigung. Verschraubte Teile wiegen leichter als geschweißte, ein Blechschaden an einer tragenden Struktur wiegt schwerer als eine Lackfläche.
Bei älteren Fahrzeugen wird der Abschlag klein, verschwindet aber nicht automatisch. In den Akten dieser Seite steht ein Audi A6 mit Erstzulassung 2010 und 329.171 Kilometern, bei dem 50 € angesetzt wurden. Der Hyundai ix35 von 2014 mit 114.603 Kilometern kam auf 100 €. Beide Beträge sind klein im Verhältnis zum Gesamtschaden und trotzdem Geld, das ohne Ausweisung im Gutachten schlicht nicht gezahlt worden wäre. Umgekehrt gilt: Je jünger und je hochwertiger das Fahrzeug, desto größer der Posten. Bei einem zwei Jahre alten Wagen mit fünfstelligem Restwert bewegt er sich schnell im hohen dreistelligen Bereich, und dann ist er die zweitgrößte Position der ganzen Aufstellung.
Warum sie im Prüfbericht der Gegenseite fehlt
Die Wertminderung ist die Position, die am leichtesten unter den Tisch fällt. Sie ergibt sich nicht aus der Reparaturkalkulation, sondern muss gesondert ermittelt werden. Wer sie weglässt, spart seiner Auftraggeberin Geld, und auffallen kann das nur jemandem, der weiß, dass es sie gibt.
Deshalb steht sie bei uns in jedem Gutachten als eigene Zeile, mit Begründung. Fehlt sie in der Abrechnung der Versicherung, hast du damit eine konkrete Position, auf die du zeigen kannst. Das ist ein anderer Vorgang, als eine Gesamtsumme für zu niedrig zu erklären.
Was du beim Verkauf sagen musst
Ein reparierter Unfallschaden ist offenbarungspflichtig. Wer ihn beim Verkauf verschweigt, riskiert die Rückabwicklung des Kaufvertrags, und zwar noch Jahre später. Die Wertminderung ist damit kein theoretischer Posten, sondern der Preis dafür, dass du beim nächsten Verkauf ehrlich sein musst.
Praktisch heißt das: Heb das Gutachten auf, und zwar dauerhaft. Es belegt gegenüber einem späteren Käufer, was genau beschädigt war, welche Teile getauscht wurden und wie es instand gesetzt wurde. Ein dokumentierter Schaden mit Gutachten verkauft sich erfahrungsgemäß besser als ein Schaden, zu dem es nur eine Werkstattrechnung und eine mündliche Erklärung gibt.
Wann es keine gibt
Wo nur Lack betroffen ist und keine Struktur, bleibt der Posten regelmäßig aus. Ebenso bei Fahrzeugen, die so weit gefahren oder so alt sind, dass der Markt ohnehin keinen Unterschied mehr macht. Auch beim Totalschaden entfällt sie: Dort wird der Fahrzeugwert ersetzt, und der Verlust steckt darin bereits.
Wenn keine anfällt, steht das auch so im Gutachten. Eine erfundene Position schwächt die ganze Aufstellung. Wer alles gleichzeitig fordert, bekommt am Ende weniger, weil die Gegenseite dann jede einzelne Zahl in Zweifel zieht.
50 €
Audi A6 Avant, Erstzulassung 2010, 329.171 km gelaufen
100 €
Hyundai ix35, Erstzulassung 2014, bei 5.121,29 € Schadenhöhe
eigene Zeile
in jedem Gutachten, mit Begründung statt Pauschale
Häufige Fragen
Steht mir die Wertminderung auch zu, wenn ich nicht reparieren lasse?
Ja. Der Anspruch hängt am Unfall, nicht daran, ob und wie du reparieren lässt. Auch wer sich den kalkulierten Betrag auszahlen lässt, bekommt sie. Sie wird steuerneutral behandelt, es kommt also keine Mehrwertsteuer darauf.
Ab welchem Fahrzeugalter fällt sie weg?
Eine feste Altersgrenze gibt es nicht, auch wenn oft von fünf Jahren die Rede ist. Entscheidend ist, ob der Markt für dieses Modell noch einen Unterschied macht. Der A6 aus unseren Akten war zum Unfallzeitpunkt sechzehn Jahre alt und bekam trotzdem 50 €.
Kann die Versicherung sie einfach streichen?
Streichen kann sie vieles, durchsetzen muss sie es. Weil die Position im Gutachten mit eigener Begründung steht, lässt sich die Kürzung Punkt für Punkt entkräften, von dir oder von deiner Kanzlei. Ohne ausgewiesene Position gibt es dagegen nichts, worauf du dich berufen könntest.