Warum die Gegenseite das Honorar trägt
Die Kosten eines Sachverständigen gehören nach ständiger Rechtsprechung zum Schaden. Wer den Unfall verursacht hat, muss dich so stellen, wie du ohne ihn stündest, und dazu gehört, den Umfang des Schadens feststellen zu lassen. Der Ersatzanspruch besteht unabhängig davon, ob du am Ende reparieren lässt oder dir den Betrag auszahlen lässt.
Abgewickelt wird das über eine Abtretung: Du trittst deinen Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten an uns ab, und wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Für dich heißt das, dass zwischen Termin und Auszahlung keine Rechnung bei dir landet. Kürzt die Versicherung unser Honorar, ist das unser Problem und nicht deins.
Woraus sich das Honorar zusammensetzt
Ein Sachverständigenhonorar wird nicht nach Stunden abgerechnet, sondern nach der Höhe des festgestellten Schadens. Das klingt zunächst ungewohnt, hat aber einen einfachen Grund: Der Aufwand für Kalkulation, Bewertung und Haftung wächst mit dem Umfang des Falls, und eine Staffelung ist für beide Seiten leichter nachprüfbar als eine Stundenaufstellung.
Dazu kommen Nebenkosten, die getrennt ausgewiesen werden: Fahrtkosten, Lichtbilder, Schreib- und Portokosten. Beides zusammen ergibt das Honorar. Wir rechnen dabei nach der BVSK-Honorarbefragung ab, Stand 2024. Das ist die Erhebung, die Gerichte im Streitfall regelmäßig als Schätzgrundlage nach § 287 ZPO heranziehen, und sie ist damit der Maßstab, an dem sich eine Kürzung messen lassen muss.
Wann du doch selbst zahlst
Drei Konstellationen gibt es, in denen die Rechnung ganz oder teilweise bei dir bleibt. Bei einem Kaskoschaden ist deine eigene Versicherung zuständig, und die beauftragt in aller Regel ihren eigenen Gutachter. Trägst du eine Mitschuld, wird das Honorar entsprechend der Quote geteilt. Und bei einem Bagatellschaden unter etwa 750 € kann die Gegenseite die Übernahme verweigern, weil dort ein Kostenvoranschlag als ausreichend gilt.
Der dritte Punkt ist der einzige, der in der Praxis Ärger macht, weil man die Schadenhöhe vorher nicht kennt. Deshalb klären wir das am Telefon, bevor wir losfahren. Wenn absehbar ist, dass es knapp wird, sagen wir das, und du entscheidest. Ein Fall von dieser Seite lag mit 904,43 € nur knapp über der Grenze, und von außen sah er nach einem Lackkratzer aus. Die Grenze ist dabei keine feste Zahl aus dem Gesetz, sondern ein Erfahrungswert aus der Rechtsprechung. Gerichte haben sie über die Jahre eher angehoben als gesenkt, und bei Fahrzeugen mit Sensorik im beschädigten Bereich fällt sie praktisch weg, weil sich der Aufwand dort ohne Messung gar nicht abschätzen lässt.
Was auf der Honorarrechnung steht
Eine Sachverständigenrechnung hat zwei Teile. Oben das Grundhonorar, das sich aus der festgestellten Schadenhöhe ergibt. Darunter die Nebenkosten, einzeln aufgeführt statt als Pauschale: die Fahrt zum Fahrzeug, die Lichtbilder, die Schreibkosten für die Ausfertigungen und das Porto für den Versand an Werkstatt, Kanzlei und Versicherung.
Diese Trennung ist kein Formalismus. Versicherungen kürzen fast immer bei den Nebenkosten und fast nie beim Grundhonorar, weil dort die Staffelung nachprüfbar ist. Sind die Positionen einzeln ausgewiesen, lässt sich eine Kürzung Punkt für Punkt beantworten. Steht dort nur eine Summe, wird aus der Diskussion ein Feilschen, und das gewinnt regelmäßig die Seite mit der größeren Rechtsabteilung.
Was du selbst nachrechnen kannst
Wenn du wissen willst, in welchem Rahmen sich ein Honorar bei deiner Schadenhöhe bewegt, kannst du das selbst nachsehen. Der BVSK stellt einen Rechner bereit, in den du den Betrag eingibst und der die Spanne ausgibt. Dort rechnest du mit den Zahlen des Verbands und nicht mit unseren, was für einen ersten Eindruck genau richtig ist.
Für den Vergleich mit einer Abrechnung, die du bereits vorliegen hast, ist das ebenfalls der schnellste Weg. Weicht das, was dir in Rechnung gestellt wurde, deutlich nach oben ab, lohnt eine Nachfrage. Weicht es nach unten ab, ist das meist ein Zeichen dafür, dass Positionen fehlen und nicht dafür, dass jemand günstig war. Ein auffällig niedriges Honorar bedeutet in der Regel, dass Wertminderung oder Nutzungsausfall gar nicht erst ermittelt wurden. Gespart hast du dann nichts, denn beide Posten hättest du bekommen, und sie übersteigen die Differenz beim Honorar um ein Vielfaches.
0 €
dein Anteil im Haftpflichtfall, unabhängig von der Schadenhöhe
rund 750 €
Bagatellgrenze, darunter kann die Übernahme verweigert werden
BVSK 2024
Abrechnungsgrundlage, von Gerichten als Schätzgrundlage anerkannt
Häufige Fragen
Muss ich das Honorar erst einmal auslegen?
Nein. Über die Abtretung geht unsere Rechnung direkt an die gegnerische Versicherung. Du unterschreibst beim Termin ein Formular und hast danach mit der Zahlung nichts mehr zu tun.
Was passiert, wenn die Versicherung das Honorar kürzt?
Das bleibt zwischen uns und der Versicherung. Weil wir nach der BVSK-Honorarbefragung abrechnen und die Gerichte diese Erhebung als Schätzgrundlage anerkennen, lässt sich eine Kürzung in aller Regel abwehren. Auf dich kommt in diesem Fall nichts zu.
Lohnt sich ein Gutachten bei 1.200 € Schaden überhaupt?
Ja, das liegt deutlich über der Bagatellgrenze. Und gerade in diesem Bereich entscheidet sich viel: Wertminderung und Nutzungsausfall summieren sich auch bei kleineren Schäden auf mehrere hundert Euro, und beide Positionen bekommst du nur mit einem Gutachten, nicht mit einem Kostenvoranschlag.