Zum Inhalt springen

Leistung

Totalschaden: am Ende entscheidet der Restwert.

Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, sobald die Instandsetzung teurer wird als ein vergleichbarer Wagen am Markt. Abgerechnet wird dann über den Fahrzeugwert abzüglich Restwert. Je höher der Restwert angesetzt wird, desto weniger bleibt bei dir, und deshalb ist das die Zahl, die genau geprüft gehört.

Solera
Unabhängiger Kraftfahrzeug-Sachverständiger unabhängiger Kraftfahrzeug Sachverständiger
autoiXpert
DAT

Ab wann ein Auto wirtschaftlich nicht mehr zu retten ist

Maßgeblich ist das Verhältnis von Reparaturkosten zum Wiederbeschaffungswert. Liegt es über 100 Prozent, ist die Instandsetzung teurer als der Ersatz. Ein Fall von dieser Seite zeigt das deutlich: ein Ford Focus mit beschädigter Frontpartie, Stoßfängerabdeckung, linkem Scheinwerfer und rechtem Kotflügel. Die Kalkulation kam auf 4.125,41 €, das Fahrzeug war 3.107 € wert, macht 133 Prozent.

Zwischen 100 und 130 Prozent gibt es einen Zwischenbereich, in dem du trotzdem reparieren lassen darfst. Der Gesetzgeber räumt dir dort ein Integritätsinteresse ein: Das vertraute, gepflegte Fahrzeug darf dir mehr wert sein als die reine Rechnung. Zwei Bedingungen hängen daran: Es muss vollständig und fachgerecht nach Gutachten instand gesetzt werden, und du musst das Fahrzeug danach noch mindestens sechs Monate weiterfahren. Wer nur teilweise repariert, verliert den Anspruch auf die vollen Reparaturkosten und landet doch bei der Totalschadenabrechnung.

Am Restwert hängt, was übrig bleibt

Die Rechnung ist einfach: Fahrzeugwert minus Restwert ergibt die Auszahlung. Alles, was den Restwert nach oben treibt, senkt deinen Betrag im selben Maß. Und Restwertangebote entstehen nicht von allein, sie werden eingeholt, und es macht einen Unterschied, wo.

Wir ermitteln den Restwert bei Betrieben, die dein Fahrzeug tatsächlich abholen können. Ein Gebot aus vierhundert Kilometern Entfernung, verbunden mit Transportkosten und Abholrisiko, musst du dir nicht entgegenhalten lassen. Es kostet einen Tag, das gegenzuprüfen, und zwischen einem überregionalen Erstgebot und der regionalen Ermittlung liegen regelmäßig mehrere hundert Euro. Dazu kommt ein zeitlicher Punkt, der oft übersehen wird: Ein Restwertangebot hat eine Bindungsfrist. Läuft sie ab, bevor die Versicherung reguliert, ist das Gebot wertlos, und die Gegenseite kann es dir trotzdem entgegenhalten, wenn niemand widerspricht.

Was zum ausgezahlten Betrag noch dazukommt

Der Nutzungsausfall läuft beim Totalschaden nicht über die Reparaturdauer, sondern über die Wiederbeschaffungsdauer. Zwei Wochen sind üblich, und bei 35 € Tagessatz sind das rund 500 € allein für die Standzeit. Wer das nicht mitfordert, verschenkt einen dreistelligen Betrag.

Dazu kommen An- und Abmeldekosten und, je nach Fall, die Kosten für die Verbringung. Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn sie tatsächlich anfällt: Kaufst du privat oder differenzbesteuert, bleibt es beim Nettobetrag. Beim Focus aus unseren Akten war der Wiederbeschaffungswert steuerneutral ausgewiesen, weil ein vergleichbares Fahrzeug in dieser Klasse üblicherweise von privat kommt.

Was mit dem Fahrzeug passiert

Der Restwert ist kein Verkaufszwang. Du kannst den Wagen behalten, du kannst ihn an den Bieter abgeben, und du kannst ihn nach Reparatur weiterfahren, wenn er verkehrssicher ist. Der Betrag wird in jedem Fall angerechnet, auch wenn du nie verkaufst.

Steht das Fahrzeug bei dir auf dem Grundstück, entstehen keine Standgebühren. Auf einem Abschleppplatz sieht das anders aus, dort läuft die Uhr ab dem ersten Tag, und je nach Betrieb kommen zwanzig bis dreißig Euro täglich zusammen. Diese Kosten gehören ebenfalls zum Schaden, sollten aber früh gemeldet werden, weil die Gegenseite sonst mit einer Schadenminderungspflicht argumentiert und nur einen Teil übernimmt. Sinnvoll ist, das Fahrzeug nach der Begutachtung möglichst zügig an einen kostenfreien Standort zu bringen. Die Aufnahme selbst ist dann bereits erfolgt, das Beweisstück ist dokumentiert, und die Gebühren laufen nicht weiter.

Was du bis zur Klärung nicht tun solltest

Gib den Wagen nicht ab, solange der Restwert nicht feststeht und die Gegenseite nichts davon weiß. Wer vorschnell verkauft, muss sich unter Umständen ein höheres Gebot anrechnen lassen, das später auftaucht, und zahlt die Differenz aus eigener Tasche. Das gilt auch für scheinbar harmlose Wege wie die Inzahlungnahme beim Händler.

Lass es auch nicht verschrotten, solange die Sache läuft. Das Fahrzeug ist bis zur Abrechnung das Beweisstück. Wenn du unsicher bist, ruf lieber einmal an, bevor irgendetwas damit passiert.

133 %

Wiederherstellungsaufwand, damit über der 130-Prozent-Grenze

3.107 €

Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs laut Gutachten

regional

Restwertangebote von Betrieben, die abholen können

Häufige Fragen

Darf ich den Wagen behalten und trotzdem abrechnen lassen?

Ja. Behältst du es, bekommst du Fahrzeugwert minus Restwert ausgezahlt und kannst mit dem Wagen machen, was du willst. Fahren darfst du ihn nur weiter, wenn er verkehrssicher ist. Ist er das nicht, bleibt er stehen, bis das geklärt ist.

Was ist, wenn die Versicherung ein höheres Restwertgebot schickt?

Dann wird geprüft, ob es überhaupt zählt. Ein Gebot muss bindend, annehmbar und ohne unzumutbaren Aufwand realisierbar sein. Kommt es von weit her oder ist es an Bedingungen geknüpft, ist es keine taugliche Grundlage. Diese Prüfung machen wir, bevor irgendetwas unterschrieben wird.

Wie viel Zeit habe ich für die Ersatzbeschaffung?

Üblich sind zwei Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem du das Gutachten hast und über die Regulierung informiert bist. Bei seltenen Modellen kann es länger dauern, das gehört dann aber begründet. Die Dauer steht im Gutachten und ist damit die Grundlage für den Nutzungsausfall.

Kontakt

Ruf an, bevor du dem Prüfer zusagst.

In ein paar Minuten am Telefon ist geklärt, ob sich ein Gutachten bei dir lohnt und was zuerst zu tun ist. Kostenlos, und du bist danach zu nichts verpflichtet.

5,0 über 150 Google-Bewertungen für unseren Sachverständigenbetrieb
Telefon
01579 2834923
Büro
38820 Halberstadt

Schnelle Rückmeldung vom Sachverständigen, komplett kostenlos. Oder direkt anrufen: 01579 2834923